Seit 2. Juli gilt in Deutschland das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Es gibt Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechtsverstöße erlangt haben, die Möglichkeit darauf hinzuweisen. Weiter garantiert das HinSchG den Schutz dieser „Whistleblower“. Das Gesetz verbietet jegliche Repressalien gegenüber der hinweisgebenden Person und verpflichtet Unternehmen, sichere Kanäle zur Abgabe von Hinweisen einzurichten.

Das Hinweisgeberschutzgesetz ist daher ein wichtiges und sinnvolles Frühwarnsystem. Es gibt Unternehmen die Chance, frühzeitig auf etwaige Gesetzverstöße (Straftaten und Ordnungswidrigkeiten) zu reagieren und diese abzustellen. Darüber hinaus trägt es maßgeblich zu einer offenen sowie regel- und normenbasierten Unternehmenskultur bei.

Im Sinne dieses Anspruches hat die Bergophor Futtermittelfabrik Dr. Berger GmbH & Co. KG einen internen Meldekanal nach § 16 Absatz 1 HinSchG eingerichtet. Unser Meldekanal erlaubt es nicht nur, Hinweise elektronisch in Schriftform sowie telefonisch und auf Wunsch in einem persönlichen Gespräch abzugeben – auch die anonyme Abgabe von Hinweisen ist möglich.

Entgegengenommen werden die Hinweise durch unseren Compliance-Dienstleister Ratisbona Compliance. Die Rechtsanwälte der Ratisbona Compliance informieren den Hinweisgeber über den Eingang der Meldung, bewerten den Hinweis aus juristischer Perspektive, leiten entsprechende Maßnahmen ein und informieren den Whistleblower spätestens drei Monate nach Hinweisabgabe über die ergriffenen Maßnahmen.

Zugang zum Meldekanal erhalten Sie auf www.bergophor.de/hinweisgebersystem. Hier finden Sie alle genannten Kanäle, über die Sie einen Hinweis abgeben können.

Sollten Sie darüber hinaus Fragen zum Hinweisgeberschutz und der Nutzung unseres Meldekanals haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

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